Des öfteren werde ich gefragt ob Gebühren für die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) gezahlt werden müssen für Ihre Feier.
Kurz gesagt...... Ihre PRIVATE Feier ist von den GEMA Gebühren befreit.
Hierzu hab ich mal einen Auszug der GEMA kopiert.
Im Urheberrechtsgesetz steht dazu: „Die Wiedergabe eines Werkes ist öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt ist. Zur Öffentlichkeit gehört jeder, der nicht mit demjenigen, der das Werk verwertet, oder mit den anderen Personen, denen das Werk in unkörperlicher Form wahrnehmbar oder zugänglich gemacht wird, durch persönliche Beziehungen verbunden ist.“
Vereinfacht heißt das: Jede Nutzung ist öffentlich, bei der wenigstens zwei Personen, die nicht miteinander verwandt oder eng befreundet sind, Musik hören. Betriebsfeste sowie Vereinsfeiern
sind deshalb in der Regel öffentlich, die private Party oder auch die Geburtstagsfeier dagegen nicht.